18 AVRIL 2021. - Arrêté royal portant exécution de l'article 321quater, § 1er, alinéa 1er, 2° et § 2, du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 18 avril 2021 portant exécution de l'article 321quater, § 1er, alinéa 1er, 2° et § 2, du Code des impôts sur les revenus 1992 (Moniteur belge du 26 avril 2021).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

18. APRIL 2021 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 321quater § 1 Absatz 1 Nr. 2 und § 2 des Einkommensteuergesetzbuches 1992

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 321quater § 1 Absatz 1 Nr. 2 und § 2;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.004/3 des Staatsrates vom 9. April 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - In den Königlichen Erlass zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird ein Artikel 53/4 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 53/4 - Die in Artikel 321quater § 1 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c) und letzter Absatz des Einkommensteuergesetzbuches erwähnten Dienste werden je nach Art der Einkünfte, die sie erzeugen, gemäß folgenden Kategorien beschrieben:

1. Vermietung eines unbeweglichen Gutes, das auf belgischem Staatsgebiet oder in einem anderen Staat gelegen ist:

- Vermietung eines möblierten unbeweglichen Gutes,

- Vermietung eines nicht möblierten unbeweglichen Gutes,

- Vermietung eines möblierten unbeweglichen Gutes mit Dienstleistungen,

- Vermietung eines nicht möblierten unbeweglichen Gutes mit Dienstleistungen,

- Untervermietung eines nicht möblierten gemieteten unbeweglichen Gutes, das möbliert untervermietet wird,

- Untervermietung eines möblierten gemieteten unbeweglichen Gutes, das möbliert untervermietet wird,

- Untervermietung eines nicht möblierten unbeweglichen Gutes,

- Untervermietung eines möblierten gemieteten unbeweglichen Gutes, das möbliert untervermietet wird, mit Dienstleistungen,

- Untervermietung eines nicht möblierten gemieteten unbeweglichen Gutes, das möbliert untervermietet wird, mit Dienstleistungen,

- Untervermietung eines nicht möblierten unbeweglichen Gutes mit Dienstleistungen,

2. Vermietung oder Verrichtung in Bezug...

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