18 AVRIL 1988. - Arrêté royal portant création du Centre gouvernemental de Coordination et de Crise. - Coordination officieuse en langue allemande

Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue allemande de l'arrêté royal du 18 avril 1988 portant création du Centre gouvernemental de Coordination et de Crise (Moniteur belge du 4 mai 1988), tel qu'il a été modifié par l'arrêté royal du 11 mai 1990 modifiant l'arrêté royal du 18 avril 1988 portant création du Centre gouvernemental de Coordination et de Crise (Moniteur belge du 1er juin 1990).

Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN UND DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES

18. APRIL 1988 - Königlicher Erlass zur Schaffung des Koordinations- und Krisenzentrums der Regierung

Artikel 1 - Beim Ministerium des Innern und des Öffentlichen Dienstes wird ein Koordinations- und Krisenzentrum der Regierung geschaffen, nachstehend "Zentrum" genannt.

Art. 2 - § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist unter "Krise" jedes Ereignis zu verstehen, das aufgrund seiner Art oder seiner Folgen:

1. die vitalen Interessen des Landes oder die Grundbedürfnisse der Bevölkerung gefährdet,

2. dringende Entscheidungen erfordert

3. und die Koordination von verschiedenen Diensten und Einrichtungen erfordert.

§ 2 - Unter "vitalen Interessen des Landes oder Grundbedürfnissen der Bevölkerung" ist Folgendes zu verstehen:

1. die öffentliche Ordnung, das heißt die öffentliche Ruhe, Gesundheit und Sicherheit,

2. das sozioökonomische Potenzial des Landes,

3. die nationale Souveränität und die durch die Verfassung und die Gesetze geschaffenen Institutionen,

4. die Unversehrtheit des Staatsgebiets.

§ 3 - Eine Krise ist eine nationale Krise, wenn die Gefährdung auf dem Staatsgebiet entsteht oder mit hauptsächlich nationalen Mitteln bekämpft werden muss.

Eine nationale Krise schließt eine internationale Koordination der zu ergreifenden Maßnahmen nicht aus.

Art. 3 - Das Zentrum hat den Auftrag:

1. einen allgemeinen Bereitschaftsdienst für die Regierung zu gewährleisten,

2. die Informationen mit Bezug auf seine Zuständigkeiten fortlaufend zu sammeln und zu analysieren und die verantwortlichen Personen und Dienste über nationale Krisensituationen oder über Ereignisse, die zu einem solchen Zustand führen können, zu informieren,

3. den zuständigen Behörden die zur Bewältigung einer nationalen Krise erforderliche Infrastruktur und notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen und insbesondere die Koordination, die Vorbereitung von Entscheidungen und die eventuelle...

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