16 JUILLET 2004. - Loi portant le Code de droit international privé
Traduction allemande de dispositions modificatives
Les textes figurant respectivement aux annexes 1re et 2 constituent la traduction en langue allemande :
- du chapitre VI de la loi du 9 mai 2007 modifiant diverses dispositions relatives à l'absence et à la déclaration judiciaire de décès (Moniteur belge du 21 juin 2007);
- du chapitre VI de la loi du 10 mai 2007 relative à la transsexualité (Moniteur belge du 11 juillet 2007).
Ces traductions ont été établies par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
Anlage 1
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
-
MAI 2007 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Verschollenheit
und die gerichtliche Todeserklärung
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
KAPITEL VI - Abänderungen des Gesetzbuches über das internationale Privatrecht
Art. 51 - Artikel 41 Absatz 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2004 zur Einführung des Gesetzbuches über das internationale Privatrecht wird durch die Wörter «, oder, wenn dieses Recht die Verschollenheit als solche nicht kennt, dem Recht des Staates, auf dessen Gebiet die Person bei ihrem Verschwinden ihren gewöhnlichen Wohnort hatte » ergänzt.
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 9. Mai 2007
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX
Anlage 2
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
-
MAI 2007 - Gesetz über die Transsexualität
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
KAPITEL VI - Abänderungen des Gesetzes vom 16. Juli 2004 zur Einführung des Gesetzbuches über das internationale Privatrecht
Art. 11 - In Kapitel II des Gesetzes vom 16. Juli 2004 zur Einführung des Gesetzbuches über das internationale Privatrecht wird ein Abschnitt 1bis, der die Artikel 35bis und 35ter umfasst, mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Abschnitt 1bis - Geschlechtsumwandlung
.
Art. 12 - In dasselbe Gesetzbuch wird ein Artikel 35bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Art. 35bis -...
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