15 MAI 2014. - Loi portant exécution du pacte de compétitivité, d'emploi et de relance. - Traduction allemande d'extraits

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 21 et 23 de la loi du 15 mai 2014 portant exécution du pacte de compétitivité, d'emploi et de relance (Moniteur belge du 22 mai 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

15. MAI 2014 - Gesetz zur Ausführung des Pakts für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wirtschaftsbelebung

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

(...)

TITEL 4 - Investition in Ausbildung und Innovation

Duale Ausbildung

KAPITEL 1 - Ausbildung und Innovation

(...)

Art. 21 - Artikel 30 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 über den Solidaritätspakt zwischen den Generationen, abgeändert durch die Gesetze vom 17. Mai 2007 und 22. Dezember 2008, wird wie folgt abgeändert:

1. In § 1 werden die Wörter "für die Finanzierung des bezahlten Bildungsurlaubs" durch die Wörter "für die Finanzierung der Anstrengungen zugunsten von Personen, die zu den in Artikel 189 des Gesetzes vom 27. Dezember 2006 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I) erwähnten Risikogruppen gehören," ersetzt.

2. Paragraph 1 wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Diese Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags für die Finanzierung der Anstrengung zugunsten von Personen, die zu den in Artikel 189 des Gesetzes vom 27. Dezember 2006 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I) erwähnten Risikogruppen gehören, wird den mit der Einziehung und Beitreibung der Sozialversicherungsbeiträge beauftragen Einrichtungen zugeführt.

Die Einnahmen aus der Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags werden dem Betrag der Mittel hinzugefügt, der vom König auf der Grundlage von Artikel 191 § 3 des vorerwähnten Gesetzes vom 27. Dezember 2006 für zusätzliche Projekte zugunsten von Risikogruppen verwendet werden kann.

3. Paragraph 2bis wird wie folgt ersetzt:

Unbeschadet günstigerer Bestimmungen und unbeschadet des Paragraphen 1 wird in die in § 2 erwähnten kollektiven...

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