15. FEBRUAR 2024 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der internen Geschäftsordnung des durch das wallonische Gesetzbuch über den Tierschutz eingerichteten Wallonischen Ausschusses für den Schutz von Versuchstieren

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des wallonischen Gesetzbuches über den Tierschutz, Artikel D.72;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. März 2022 zur Festlegung der Zusammensetzung und der Funktionsweise des wallonischen Ausschusses für den Schutz von Versuchstieren;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Mai 2023 zur Benennung der Mitglieder des durch das Wallonische Gesetzbuch über den Tierschutz eingerichteten wallonischen Ausschusses für den Schutz von Versuchstieren;

In Erwägung des Vorschlags für eine vom Ausschuss angenommene interne Geschäftsordnung;

Auf Vorschlag der Ministerin für Tierschutz;

Nach Beratung,

Erlässt:

Artikel 1 - Die diesem Erlass beigefügte interne Geschäftsordnung des Wallonischen Ausschusses für den Schutz von Versuchstieren wird genehmigt.

  1. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.

  2. 3 - Die Ministerin für Tierschutz ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

    Namur, den 15. Februar 2024

    Für die Regierung:

    Der Ministerpräsident

  3. DI RUPO

    Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz

  4. TELLIER

    Anhang

    Der durch das wallonische Gesetzbuch über den Tierschutz eingerichtete Wallonische Ausschuss für den Schutz von Versuchstieren hat seine interne Geschäftsordnung wie folgt festgelegt:

    Artikel 1. Paragraph 1. Der Ausschuss tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Die Protokolle der Sitzungen werden vom Dienst erstellt.

    Paragraph 2. Abgesehen von Sitzungen, die in Eile oder unter außergewöhnlichen Umständen abgehalten werden, wird das Datum der Sitzung nach der besten Verfügbarkeit der ordentlichen Mitglieder ausgewählt. Der Dienst informiert die ordentlichen Mitglieder mindestens einen Monat im Voraus auf elektronischem Wege über den Termin der Sitzung.

    Paragraph 3. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen des Ausschusses. Er leitet die Debatten.

    Paragraph 4. Zu Beginn jeder Sitzung genehmigt der Ausschuss die Tagesordnung der Sitzung sowie das Protokoll der vorangegangenen Sitzung. Er kann nicht über Punkte beraten, die nicht auf der genehmigten Tagesordnung stehen.

    Paragraph 5. Mindestens die Hälfte der Sitzungen des Ausschusses werden als Präsenzsitzungen in Namur abgehalten. Eine Verbindung per Videokonferenz ist auf Antrag eines Teilnehmers möglich. Die anderen Sitzungen werden per Videokonferenz abgehalten.

    Paragraph 6. Präsenzsitzungen und...

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