14 OCTOBRE 2018. - Loi spéciale modifiant la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes institutionnelles en ce qui concerne le cumul d'indemnités publiques. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi spéciale du 14 octobre 2018 modifiant la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes institutionnelles en ce qui concerne le cumul d'indemnités publiques (Moniteur belge du 26 octobre 2018).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

14. OKTOBER 2018 - Sondergesetz zur Abänderung des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, was den gleichzeitigen Bezug öffentlicher Entschädigungen betrifft

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 31ter § 1bis Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, eingefügt durch das Sondergesetz vom 4. Mai 1999 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 27. März 2006, wird durch folgenden Satz ergänzt:

Unter die in vorliegendem Absatz 1 erster Satz erwähnten Entschädigungen, Gehälter oder Anwesenheitsgelder fallen unter anderem die mittelbar oder unmittelbar bezogenen Entschädigungen infolge der Ausübung von Ämtern in Verwaltungsräten, Beiräten und Direktionsausschüssen:

a) der Interkommunalen und Interprovinzialen,

b) der juristischen Personen, auf die eine oder mehrere öffentliche Behörden gemeinsam mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben:

- weil sie mit diesen juristischen Personen einen Geschäftsführungs- oder Verwaltungsvertrag abschließen oder

- unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Mitglieder ihres Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Leitungsorgans bestimmen oder eine oder mehrere Personen damit beauftragen, die Aufsicht in ihrer Mitte auszuüben, oder- unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals halten oder

- unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der mit den Anteilen an der...

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