12 NOVEMBRE 2017. - Arrêté royal relatif à l'autorisation et au renouvellement d'autorisation des entreprises de systèmes caméras. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 12 novembre 2017 relatif à l'autorisation et au renouvellement d'autorisation des entreprises de systèmes caméras (Moniteur belge du 29 novembre 2017).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

  1. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass über die Erteilung von Genehmigungen an Unternehmen für Kamerasysteme und die Erneuerung dieser Genehmigungen

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit, insbesondere des Artikels 31;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.015/2 des Staatsrates vom 27. September 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom 2. April 2003;

    Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen

    Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  2. Gesetz: Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit,

  3. Verwaltung: Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung, Direktion Private Sicherheit, innerhalb des FÖD Inneres,

  4. Unternehmen für Kamerasysteme: Unternehmen, wie in Artikel 7 des Gesetzes erwähnt,

  5. Prüfstelle: unabhängige Einrichtung, die den Kriterien der Norm NEN-EN-ISO/IEC 17020 entspricht,

  6. Minister: Minister des Innern.

    KAPITEL 2 - Anträge auf Genehmigung und Erneuerung einer Genehmigung

    Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

    Art. 2 - Natürliche oder juristische Personen, die eine Genehmigung als Unternehmen für Kamerasysteme oder eine Erneuerung dieser Genehmigung erhalten möchten, richten hierzu einen unterzeichneten Antrag per Einschreiben an die Verwaltung.

    Der Antrag muss die in vorliegendem Erlass bestimmten Unterlagen und Auskünfte enthalten.

    Der Antrag auf Erneuerung muss mindestens sechs Monate vor Ablauf der Genehmigung bei der Verwaltung eingereicht werden.

    Abschnitt 2 - Antrag eines Unternehmens, das einen Betriebssitz auf belgischem Staatsgebiet hat

    Art. 3 - Der Antrag eines Unternehmens, das einen Betriebssitz auf belgischem Staatsgebiet hat, enthält folgende Unterlagen und Auskünfte:

  7. die Unternehmensnummer, wie nach Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen erteilt,

  8. eine Unterlage gemäß Anlage 1, ordnungsgemäß ausgefüllt, unterzeichnet und datiert,

  9. eine Liste der Personalmitglieder mit Angabe von Name, Vorname, Nationalregisternummer und Funktion,

  10. pro Personalmitglied, mit Ausnahme des Personals im Sinne von Artikel 60 Nr. 6 des Gesetzes, eine Unterlage gemäß Anlage 2, ordnungsgemäß ausgefüllt, unterzeichnet und datiert,

  11. Auszüge aus dem Strafregister, die dem in Artikel 596 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches erwähnten Auszug entsprechen, oder gleichwertige Bescheinigungen für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben; die Auszüge beziehungsweise Bescheinigungen sind zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags höchstens sechs Monate alt und bestätigen, dass das Unternehmen über Personal verfügt, das der in Artikel 61 Nr. 1 des Gesetzes aufgeführten Bedingung genügt,

  12. pro Personalmitglied, mit Ausnahme des Personals im Sinne von Artikel 60 Nr. 6 des Gesetzes, eine vollständig ausgefüllte Unterlage, mit der das Einverständnis zu der Untersuchung bezüglich der Sicherheitsbedingungen gegeben wird, gemäß dem vom König in...

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