12. MAI 2015 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Buch XI Artikel XI.82 bis XI.90 des Wirtschaftsgesetzbuches über die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung

  1. MAI 2015 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Buch XI Artikel XI.82 bis XI.90 des Wirtschaftsgesetzbuches über die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, die Umwandlung dieser Anmeldung in eine belgische Anmeldung und die Eintragung von europäischen Patenten mit Rechtsfolgen in Belgien - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

    Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Königlichen Erlasses vom 12. Mai 2015 zur Ausführung von Buch XI Artikel XI.82 bis XI.90 des Wirtschaftsgesetzbuches über die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, die Umwandlung dieser Anmeldung in eine belgische Anmeldung und die Eintragung von europäischen Patenten mit Rechtsfolgen in Belgien, so wie er abgeändert worden ist durch den Königlichen Erlass vom 1. Dezember 2016 zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse im Hinblick auf die Abänderung einiger Bestimmungen über die Übersetzung von Patentschriften.

    Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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  2. MAI 2015 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Buch XI Artikel XI.82 bis XI.90 des Wirtschaftsgesetzbuches über die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, die Umwandlung dieser Anmeldung in eine belgische Anmeldung und die Eintragung von europäischen Patenten mit Rechtsfolgen in Belgien

    KAPITEL 1 - Ausführung von Buch XI Artikel XI.82 bis XI.90 des Wirtschaftsgesetzbuches

    Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:

  3. Verordnung 1257/2012: die Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes,

  4. Europäischem Patent: ein Patent, das vom Europäischen Patentamt ("EPA") nach den Regeln und Verfahren des Europäischen Patentübereinkommens erteilt wird, unabhängig davon, ob das Patent aufgrund der Verordnung 1257/2012 einheitliche Wirkung hat,

  5. Europäischem Patent mit einheitlicher Wirkung: ein Europäisches Patent, das einheitliche Wirkung aufgrund der Verordnung 1257/2012 hat,

  6. Europäischem Patent ohne einheitliche Wirkung: ein Europäisches Patent, das keine einheitliche Wirkung aufgrund der Verordnung 1257/2012 hat,

  7. Europäischem Patentübereinkommen: das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente, abgeschlossen in München am 5. Oktober 1973 und revidiert durch die Akte vom 29. November 2000, gebilligt durch das Gesetz vom 21. April 2007 zur Billigung der Akte zur Revision des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen), zuletzt revidiert am 17. Dezember 1991, abgeschlossen in München am 29. November 2000,

  8. europäischer Patentanmeldung: die europäische Patentanmeldung im Sinne des Europäischen Patentübereinkommens,

  9. europäischer Patentschrift: die in Artikel 98 des Europäischen Patentübereinkommens erwähnte europäische...

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