12. DEZEMBER 2019 - Dekret zur dritten Anpassung des Dekrets vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Der in Artikel 4 Absatz 2 des Dekrets vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018 erwähnte allgemeine Ausgabenhaushaltsplan wird durch die neuen Anhänge II.1 und II.2 ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 8 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"DgG Medienzentrum 358.000 EURDgG Gemeinschaftszentren 5.985.000 EUR

Robert-Schuman-Institut 581.000 EURKgl. Athenäum Eupen 286.000 EURCésar-Franck Athenäum 297.000 EURKgl. Athenäum Sankt Vith 338.000 EURZentrum für Förderpädagogik 578.000 EURDgG Service und Logistik 428.000 EUR"

Art. 3 - In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"Autonome Hochschule 581.000 EURBelgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 6.973.000 EURDienststelle für selbstbestimmtes Leben 17.032.000 EURArbeitsamt 7.301.000 EURInstitut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 4.288.000 EURWirtschafts- und Sozialrat 304.000 EURKaleido 1.022.000 EUR"

Art. 4 - Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das

Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 12. Dezember 2019

O. PAASCH

Der Ministerpräsident,

Minister für lokale Behörden und Finanzen

A...

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