11. OKTOBER 2019 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. November 2013 zur Bestellung der Mitglieder des für Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständige Widerspruchsausschusses

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 18. Juli 1990;

Aufgrund des Dekretes vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2001 zur Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen, Artikel 2;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. November 2013 zur Bestellung der Mitglieder des für Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständige Widerspruchsausschusses;

Aufgrund des Vorschlags der FGÖD/SLFP vom 17. September 2019;

Auf Vorschlag des für die Ausbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1. In Artikel 1 Nummer 3 des Erlasses der Regierung vom 20. November 2013 zur Bestellung der Mitglieder des für Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständige...

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