11. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, Milchsektor, zu entrichtenden Pflichtbeiträge - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2021 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, Milchsektor, zu entrichtenden Pflichtbeiträge.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE

11. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, Milchsektor, zu entrichtenden Pflichtbeiträge

Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1998 über die Schaffung eines Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, der Artikel 6 Nr. 1 und 6 § 1;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, Milchsektor, zu entrichtenden Pflichtbeiträge;

Aufgrund der Stellungnahme des Rates des Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse vom 26. November 2020;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. Februar 2021;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 17. Dezember 2020;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 22. März 2021;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.107/3 des Staatsrates vom 19. April 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft,

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - In Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, Milchsektor, zu entrichtenden Pflichtbeiträge wird § 4 wie folgt ersetzt:

§ 4 - Wenn der Abnehmer die Erklärung mit...

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