11. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 31.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf diesen Artikel zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 2. April 2020 im Rahmen des Programms INTERREG V "Nordwesteuropa" gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Programm Interreg V Nordwesteuropa;

Zielrichtung 3: Effiziente Nutzung der Ressourcen und Rohstoffe;

Bezeichnung: REGENERATIS;

Empfänger: Centre Terre et Pierre (Zentrum Erde und Stein);

Basisartikel: 31.01.02;

Verpflichtungsermächtigung: 220.910,56 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 66.273,17 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IB 1 305 0000 0918;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.05 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 2. April 2020 im Rahmen des Programms INTERREG V "Nordwesteuropa" gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Programm Interreg V Nordwesteuropa;

Zielrichtung 3: Effiziente Nutzung der Ressourcen und Rohstoffe;

Bezeichnung: SHAREPAIR;

Empfänger: Maison du développement durable (Haus der nachhaltigen Entwicklung);

Basisartikel: 33.05.02;

Verpflichtungsermächtigung: 180.900,00 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 54.270,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IB...

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