10 JUILLET 2017. - Arrêté royal modifiant l'article 178 de l'arrêté royal d'exécution du Code des impôts sur les revenus 1992 en vue d'exclure certaines catégories de contribuables de la dispense de l'obligation de déclaration à l'impôt des personnes physiques. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 10 juillet 2017 modifiant l'article 178 de l'arrêté royal d'exécution du Code des impôts sur les revenus 1992 en vue d'exclure certaines catégories de contribuables de la dispense de l'obligation de déclaration à l'impôt des personnes physiques (Moniteur belge du 17 juillet 2017).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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10. JULI 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 178 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Hinblick auf den Ausschluss bestimmter Kategorien von Steuerpflichtigen von der Befreiung von der Pflicht, eine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen einzureichen

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

der Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, zielt darauf ab, Artikel 178 § 3 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (KE/EStGB 92) anzupassen, um bestimmte Kategorien von Steuerpflichtigen hinzuzufügen, für die das Verfahren der vereinfachten Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen, so wie es in Artikel 306 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92) bestimmt ist, nicht gilt.

Aufgrund von Artikel 305 des EStGB 92 ist jeder Steuerpflichtige nämlich verpflichtet, jedes Jahr ein Formular der Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen einzureichen, dessen Muster gemäß Artikel 307 § 1 des EStGB 92 von Eurer Majestät festgelegt wird und das von dem zu diesem Zweck bestimmten Dienst bereitgestellt wird.

Durch Artikel 306 § 1 des EStGB 92 wird Eure Majestät jedoch ermächtigt, bestimmte Steuerpflichtige von dieser Pflicht, eine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen einzureichen, zu befreien. Aufgrund von § 2 Absatz 1 dieses Artikels ist festgelegt, dass den in § 1 erwähnten Steuerpflichtigen ein Vorschlag der vereinfachten Erklärung zugesandt wird.

In Ausführung dieser Bestimmung werden in Artikel 178 § 2 des KE/EStGB 92 die Kriterien bestimmt, aufgrund deren Steuerpflichtige, die von der Erklärungspflicht befreit sind, einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten. Diese Kriterien werden auf der Grundlage der bekannten Daten in Bezug auf das vorhergehende Steuerjahr kontrolliert.

In § 3 des vorerwähnten Artikels 178 werden jedoch die Situationen angegeben, in denen in § 2 erwähnte Steuerpflichtige von dieser Befreiung...

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