1. DEZEMBER 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses an Arbeitgeber für den Kauf eines Dienstfahrrads und zur Aufnahme der Modalitäten für die Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Fahrrads, eines Lastenfahrrads oder eines Fahrradanhängers für radlogistische Aktivitäten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets "Klima" vom 20. Februar 2014, Artikel 16/1, eingefügt durch das Programmdekret vom 17. Juli 2018 und abgeändert durch das Dekret vom 1. Oktober 2020;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses an Arbeitgeber für den Kauf eines Dienstfahrrads;

Aufgrund der am 4. Januar 2023 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 1. Dezember 2023 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des Berichts vom 3. Oktober 2022, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 11 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 23. Oktober 2023 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 74.529/4 des Staatsrats;

In Erwägung der Verpflichtungen der Wallonischen Region im Bereich der Bekämpfung von Klimaveränderungen und der Reduzierung von Treibhausgasen, die wie folgt zusammengefasst sind: "Die Regierung stellt sicher, dass ihre Entscheidungen zusammen mit denen der Föderalregierung und der Europäischen Union bis 2030 zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem wallonischen Ziel von minus fünfundfünfzig Prozent und zu einer starken Verringerung der Auswirkungen der Verkehrssysteme auf die Gesundheit beitragen. Die Wallonische Politik basiert auf der Fortsetzung der Vision FAST 2030 und der regionalen Mobilitätsstrategie, die im Einklang mit den Zielen der Wallonie im Rahmen des überarbeiteten PACE verstärkt werden.";

In Erwägung der regionalen Mobilitätsstrategie, Teilbereich Güterverkehr, und der folgenden strategischen Ausrichtung: "In Zeit und Raum für ein effizientes und nachhaltiges Transportwesen arbeiten";

In Erwägung, in derselben Strategie, der Optimierung des Güterverkehrs in der Stadt: "Unter den Lösungen für die Mobilität von Gütern in dicht besiedelten städtischen Gebieten bietet das Lastenfahrrad Lösungen für mindestens vierzig Prozent des Marktes für Lieferungen in städtischen Gebieten. Es wird im Rahmen der Strategie für den städtischen Vertrieb berücksichtigt und durch verschiedene Hebel gefördert";

In Erwägung des am 1. Juli 2022 von der Regierung verabschiedeten Plans für eine fahrradfreundliche Wallonie und insbesondere der spezifischen Aktion "Sicherstellung von Prämien für den Kauf von Fahrrädern, die der Fahrradlogistik dienen" innerhalb der Maßnahme 3.3.4 mit dem Titel "Kaufhilfen (Fahrrad, Material)";

In Erwägung der Ambitionen, die in der Erklärung zur Regionalpolitik 2019-2024 in Bezug auf die Entwicklung der Fahrradnutzung in der Wallonischen Region formuliert wurden: "Die Regierung setzt eine Strategie zur Entwicklung der Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel ein, um seine Nutzung bis 2024 zu verdoppeln und bis 2030 auf das Fünffache zu steigern";

In Erwägung der Position der Regierung zur "elektrischen Mikromobilität", mit der das elektrisch unterstützte Fahrrad gleichgesetzt werden kann: "Die...

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