26 MARS 2014. - Arrêté royal modifiant certaines dispositions de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police concernant l'ancienneté pécuniaire. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 26 mars 2014 modifiant certaines dispositions de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police concernant l'ancienneté pécuniaire (Moniteur belge du 22 avril 2014, err. du 25 avril 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

26. MÄRZ 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste hinsichtlich des finanziellen Dienstalters

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol);

Aufgrund der Verhandlungsprotokolle Nr. 299/7 und 337/7 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 25. April 2012 beziehungsweise 29. Januar 2014;

Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 20. September 2012;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst vom 24. Oktober 2013;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 5. Dezember 2013;

In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht ordnungsgemäß binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie infolgedessen außer Acht gelassen worden ist;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.970/2 des Staatsrates vom 29. Januar 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und der Ministerin der Justiz

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

TITEL 1 - Abänderungsbestimmungen

Artikel 1 - In Teil XI Titel II Kapitel II RSPol wird Abschnitt 1, der die Artikel XI.II.3 bis XI.II.10 umfasst, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 23. März 2007, wie folgt ersetzt:

"ABSCHNITT 1 - GRUNDGEHALT, FINANZIELLES DIENSTALTER UND ZEITLICH GESTUFTE ERHÖHUNGEN

Unterabschnitt 1 - Grundgehalt

Art. XI.II.3 - Unbeschadet der Artikel II.II.6 Absatz 2 und II.II.7 Absatz 2 erhält das in einen Dienstgrad oder in eine Klasse ernannte oder als Anwärter eingesetzte Personalmitglied das Mindestgehalt der diesem Dienstgrad beziehungsweise dieser Klasse entsprechenden Gehaltstabelle, auf die es in Anwendung der Regeln über die Gehaltstabellenlaufbahn Anspruch erheben kann, sowie die zeitlich gestuften Erhöhungen, die es gemäß den Regeln des vorliegenden Erlasses erlangt hat.

Das Personalmitglied mit Arbeitsvertrag erhält das Mindestgehalt der seinem Dienstgrad oder seiner Klasse entsprechenden Gehaltstabelle und die zeitlich gestuften Erhöhungen, die es gemäß den Regeln des vorliegenden Erlasses erlangt hat.

In Abweichung von Absatz 2 und mit dem Einverständnis des Ministers, was die föderale Polizei anbelangt, und des Gemeinderates beziehungsweise des Polizeirates, was die lokale Polizei anbelangt, können für alle Stufen des Verwaltungs- und Logistikkaders Sachverständige mit besonderer Qualifikation, deren Mitarbeit für die Erfüllung bestimmter Aufgaben unentbehrlich ist, unter Arbeitsvertrag mit einer Entlohnung eingestellt werden, die in einer höheren Gehaltstabelle berechnet wird als der Gehaltstabelle bei Laufbahnbeginn, die ihnen unter Berücksichtigung des Dienstgrades oder der Klasse, der/die ihnen zugeteilt werden kann, in Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses normalerweise gewährt werden müsste. Was die föderale Polizei anbelangt, werden dem an den Minister gerichteten Abweichungsantrag die Begründung für die Einstellung und die günstige...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT