19. APRIL 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung eines zweiten Verwalters, der die Region innerhalb von vier Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes vertritt

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 29. Oktober 1998 zur Einführung des Wallonischen Wohngesetzbuches, Artikel 148 und 152;

Aufgrund des Dekrets vom 9. Februar 2012 zur Abänderung des Wallonischen Wohngesetzbuches, Artikel 61, 63, 64, 67, 100 und 104;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. September 2006 zur Festlegung der Bedingungen in Sachen Ausbildung für die Ausübung eines Mandats als Verwalter einer Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. Januar 2007 zur Festlegung der Anzahl Verwaltungsratsmitglieder einer Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes;

Auf Vorschlag des Ministers, zu dessen Zuständigkeitsbereich das Wohnungswesen gehört;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Es wird ein zweiter Verwalter, der die Region innerhalb der folgenden vier Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes vertritt, bezeichnet:

WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT ÖFFENTLICHEN DIENSTES: GEMEINDE Personenstand Verwalter WR La Carolorégienne 6000 CHARLEROI Frau Stéphanie LORENT Toit & Moi, Immobilière sociale de la Région montoise...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT