4. OKTOBER 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 24;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des am 29. August 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 12.11, 14.01, 34.02 und 73.05 des Programms 02, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 72.01 des Programms 02, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 74.08 des Programms 02, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 14.02 und 74.01 des Programms 03 und Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 73.01 des Programms 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basiszuwendungen abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.000.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 4.500.000 EUR innerhalb der Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 wird wie...

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