13. SEPTEMBER 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11 und 12 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 25;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des am 27. Juli 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 33.02 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basiszuwendung abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 5.000 EUR vom Programm 12 des Organisationsbereichs 14 auf das Programm 11 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programmen 11 und 12 des Organisationsbereichs 14 des...

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