13. SEPTEMBER 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 06, 10, 15, 25, 31 und 41 der Organisationsbereiche 09, 16 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für Wirtschaft, K.M.B., Aussenhandel und neue Technologien,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 5. Juli 2012;

Aufgrund des am 8. August 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 01.12 des Programms 31 des Organisationsbereichs 18, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 12.04 des Programms 15 des Organisationsbereichs 18, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 33.19 des Programms 25 des Organisationsbereichs 18, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 41.04 des Programms 10 des Organisationsbereichs 09 und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.09 des Programms 02 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um Haushaltsmittel im Rahmen des Plans Marshall 2.Grün zu übertragen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.739.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.439.000 EUR zwischen den Programmen 02, 06, 10, 15, 25, 31 und 41 der Organisationsbereiche 09, 16 und 18 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programmen 02, 06, 10, 15, 25, 31 und 41 der...

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