22. NOVEMBER 2012 - Dekret zur endgültigen Abrechnung des Haushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2005 (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Regierung, sanktionieren es:

TEIL 1 - Dienststellen der allgemeinen Verwaltung der Wallonischen Regierung

KAPITEL I - Zur Ausführung des regionalen Haushaltsplanes eingegangene Verpflichtungen

§ 1. Festlegung der Verpflichtungen zu Lasten der aufgegliederten Mittel (Tabelle 1)

Artikel 1 - Die Ausgabenverpflichtungen zu Lasten der aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005 belaufen sich auf 2.674.144.362,00 Euro.

§ 2. Festlegung der aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen (Tabelle 1)

  1. 2 - Die aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen, die vom Wallonischen Parlament für die Verpflichtungen des Haushaltsjahres 2005 bereitgestellt wurden, belaufen sich auf 2.875.090.000,00 Euro.

  2. 3 - Der Gesamtbetrag der für das Haushaltsjahr 2005 verteilten Verpflichtungsermächtigungen wird um einen Betrag von 200.945.638,00 Euro, der aufgrund der Artikel 34 und 35 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung annulliert wird, verringert.

  3. 4 - Gemäss den Bestimmungen der Artikel 2 und 3 des vorliegenden Dekrets belaufen sich die endgültigen aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005 auf 2.674.144.362,00 Euro; dieser Betrag entspricht den zu Lasten der Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2005 eingetragenen Verpflichtungen.

    § 3. Festlegung der Verpflichtungen zu Lasten der variablen Mittel (Tabelle 4)

  4. 5 - Die Ausgabenverpflichtungen zu Lasten der variablen Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2005 belaufen sich auf 90.473.464,80 Euro.

    § 4. Festlegung der variablen Verpflichtungsermächtigungen (Tabelle 4)

  5. 6 - Die variablen Verpflichtungsermächtigungen, die vom Wallonischen Parlament für die Verpflichtungen des Haushaltsjahres 2005 festgelegt wurden, belaufen sich auf 78.944.000,00 Euro.

    Jedoch wird die Verwendung dieser Mittel gemäss Artikel 45 § 2 und § 3, letzter Absatz der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung auf den Betrag der 2005 für die Errichtungsfonds zweckgebundenen Einnahmen begrenzt, welcher 96.580.926,71 Euro zuzüglich des am 1. Januar 2005 bestehenden Saldos in Höhe von 83.040.113,45 Euro, d.h. insgesamt 179.621.040,16 Euro beträgt.

  6. 7 - Gemäss den Bestimmungen der oben stehenden Artikel 5 und 6 und unter Berücksichtigung von Verpflichtungsverringerungen bezüglich der Jahre vor 2005 in Höhe eines Gesamtbetrags von 454.943,80 Euro beläuft sich der auf das nächste Jahr übertragene Saldo auf 89.602.519,16 Euro (worunter 6.973.082,98 Euro bezüglich des Fonds für den Wasserschutz).

    § 5. Festlegung der Verpflichtungen zu Lasten des Sonderabschnitts (Tabelle 5)

  7. 8 - Die Schwankung der Verpflichtungen zu Lasten des Sonderabschnitts für das Jahr 2005 beläuft sich auf + 94.818.057,80 Euro. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

    1. Verpflichtungen des Haushaltsjahres: 104.417.792,70 Euro

    2. minus des Betrags der Annullierungen der früheren Sichtvermerke: 9.599.734,90 Euro

    § 6. Festlegung der verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen für den Sonderabschnitt (Tabelle 5)

  8. 9 - Die verfügbaren Mittel für Verpflichtungen zu Lasten des Sonderabschnitts belaufen sich auf den Betrag von - 159.457.269,67 Euro. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

    1. übertragener Saldo des vorherigen Jahres: - 318.024.545,64 Euro

    2. Einnahmen des Jahres: 158.567.275,97 Euro

  9. 10 - Gemäss den Bestimmungen der Artikel 8 und 9 des vorliegenden Dekrets beläuft sich das auf das folgende Jahr übertragene Saldo auf: - 254.275.327,47 Euro.

    KAPITEL II - Zur Ausführung des regionalen Haushaltsplanes getätigte Einnahmen und Ausgaben

    § 1. Festlegung der laufenden und Kapitaleinnahmen (Tabelle 2)

  10. 11 - Die zugunsten der Wallonischen Region festgestellten Ansprüche für das Haushaltsjahr 2005 belaufen sich auf 5.418.209.615,81 Euro. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

    Laufende Einnahmen 4.984.116.240,41 Euro

    Kapitaleinnahmen 434.093.375,40 Euro

    Ertrag der Anleihen 0,00 Euro

  11. 12 - Die für das Haushaltsjahr 2005 gebuchten laufenden und Kapitaleinnahmen belaufen sich insgesamt auf 5.326.710.446,88 Euro. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

    Laufende Einnahmen 4.918.515.804,11 Euro

    Kapitaleinnahmen 408.194.642,77 Euro

    Ertrag der Anleihen 0,00 Euro

  12. 13 - Die festgestellten Ansprüche, die zum Abschluss des Haushaltsjahres einzunehmen sind, belaufen sich auf 91.499.168,93 Euro, worunter annullierte oder auf unbestimmte Zeit zurückgestellte Ansprüche für einen Betrag von 52.443.471,30 Euro und auf das nächste Haushaltsjahr übertragene Ansprüche für einen Betrag von 39.055.697,63 Euro.

    § 2. Festlegung der laufenden und Kapitalausgaben (Tabelle 3)

  13. 14 - Die Ausgabenanweisungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2005 werden wie folgt festgelegt:

    Nicht aufgegliederte Mittel 3.050.596.689,87 Euro

    1. Leistungen der vorherigen Jahre 23.745.449,15 Euro

    2. Leistungen des laufenden Jahres 3.026.851.240,72 Euro

      Aufgegliederte Mittel 2.507.446.588,47 Euro

    3. Leistungen der vorherigen Jahre 81.835.856,53 Euro

    4. Leistungen des laufenden Jahres 2.425.610.731,94 Euro

      Gesamtbetrag der Ausgabeermächtigungen 5.558.043.278,34 Euro

  14. 15 - Die zu Lasten des Haushaltsjahres 2005 getätigten, nachgewiesenen oder berichtigten Zahlungen belaufen sich auf 5.558.043.278,34 Euro.

  15. 16 - Die zu Lasten des Haushaltsplanes getätigten Zahlungen, deren Nachweis oder Berichtigung in Anwendung von Artikel 79 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Rechnungsführung des Staates auf ein nachfolgendes Jahr verlegt wird, belaufen sich auf 0,00 Euro.

    § 3. Festlegung der Zahlungskredite für die laufenden und Kapitalausgaben (Tabelle 3)

  16. 17 - Die Zahlungskredite, die vom Wallonischen Parlament für das Haushaltsjahr 2005 bereitgestellt worden sind, belaufen sich auf:

  17. Für die laufenden Ausgaben:

    Nicht aufgegliederte Mittel 2.978.709.500,25 Euro

    Ausgabeermächtigungen 1.733.780.000,00 Euro

  18. Für die Kapitalausgaben:

    Nicht aufgegliederte Mittel 380.921.617,42 Euro

    Ausgabeermächtigungen 914.642.000,00 Euro

    Gesamtbetrag 6.008.053.117,67 Euro

    Diese Beträge enthalten:

    1. Die Zahlungskredite, deren Verwendungszweck in den Haushaltsdekreten festgelegt wird, und die wie folgt aufgeteilt werden:

      1. Ursprünglicher Haushaltsplan:

        Nicht aufgegliederte Mittel 3.099.864.000,00 Euro

        Ausgabeermächtigungen 2.653.355.000,00 Euro

        Gesamtbetrag 5.753.219.000,00 Euro

      2. Anpassung der Haushaltsmittel (netto Ergebnisse):

        Erhöhungen (positive Ergebnisse):

        Nicht aufgegliederte Mittel 17.805.000,00 Euro

        Ausgabeermächtigungen 102.411.000,00 Euro

        Gesamtbetrag 120.216.000,00 Euro

        Verringerungen (negative Ergebnisse):

        Nicht aufgegliederte Mittel - 23.726.000,00 Euro

        Ausgabeermächtigungen - 107.344.000,00 Euro

        Gesamtbetrag - 131.070.000,00 Euro

    2. Die in Anwendung der Artikel 34 und 35 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Rechnungsführung des Staates vom Haushaltsjahr 2004 übertragenen Zahlungskredite, die wie folgt aufgeteilt werden:

      Nicht aufgegliederte Mittel 265.688.117,67 Euro

      Ausgabeermächtigungen 0,00 Euro

      Gesamtbetrag 265.688.117,67 Euro

  19. 18 - Der Betrag der für das Haushaltsjahr 2005 bereitgestellten und aufgeteilten Zahlungskredite wird wie folgt verringert:

    1. um die auf das Jahr 2006 zu übertragende Kredite, wie folgt aufgeteilt:

      Nicht aufgegliederte Mittel 259.601.934,86 Euro

      Ausgabeermächtigungen - Euro

      Gesamtbetrag 259.601.934,86 Euro

    2. um die verfügbar gebliebenen Zahlungskredite, die annulliert werden:

      Nicht aufgegliederte Mittel 49.432.492,94 Euro

      Ausgabeermächtigungen 140.975.411,53 Euro

      Gesamtbetrag 190.407.904,47 Euro

  20. 19 - Zur Deckung der Ausgaben des Haushaltsjahres 2005, die über die für den Haushaltsdienst bereitgestellten Mittel hinaus oder bei Nichtvorhandensein dieser Mittel getätigt wurden, werden zusätzliche Mittel wie folgt...

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