24. JULI 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festsetzung des Haushalts des Zulassungsausschusses der Projektautoren für das Jahr 2008

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen und dessen abändernder Gesetze;

Aufgrund des Artikels 281 des wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, durch den ein Zulassungsausschuss der Projektautoren gegründet wird, und des Artikels 10 der am 26. Mai 2000 von der Wallonischen Regierung genehmigten allgemeinen Dienstordnung des besagten Ausschusses;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004, 15. April 2005 und 15. Mai 2008;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Januar 2008 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des am 10. Juni 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 24. Juli 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Der Funktionshaushalt des Zulassungsausschusses der Projektautoren beträgt 9.000 Euro für das Jahr 2008.

Art. 2 - Der in Artikel 1 vorgesehene Betrag deckt die gesamten Betriebsausgaben des Zulassungsausschusses der Projektautoren.

Art. 3 - Die Zahlung der...

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