13. JUNI 2014 - Ministerialerlaß zur Ersetzung der Anlage des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Mai 2005 zur Festlegung der Zulassungen im Rahmen der Verbesserung der Schafs- und Ziegenrassen, und der Anlage des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Mai 2006 zur Festlegung der Zulassungen im Rahmen der Verbesserung der Schweinezucht

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 2013 zur Einführung verschiedener Bestimmungen in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau und Aquakultur, Artikel 5, § 1;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. September 1992 über die Verbesserung der Zuchtschweine, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 11. Januar 1993 und vom 13. Juli 2001;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Oktober 1992 über die Verbesserung der Schafs- und Ziegenrassen, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 9. Januar 1995 und vom 20. Juli 2000;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Zulassungen im Rahmen der Verbesserung der Schafs- und Ziegenrassen, Artikel 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Mai 2006 zur Festlegung der Zulassungen im Rahmen der Verbesserung der Schweinezucht, Artikel 2;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 24. April 2014;

In der Erwägung, dass die "Association wallonne des Eleveurs d'Ovins et de Caprins" und die "Association wallonne des Eleveurs de Porcs" durch ein gemeinsames Schreiben vom 11. April 2014 mitteilen, dass ihre jeweiligen Aktivitäten der "Association wallonne de l'Elevage ASBL" übertragen werden, und die Übertragung ihrer Zulassung auf Letztere beantragen; in der Erwägung andererseits, dass die "Association wallonne de l'Elevage ASBL" diese neuen Aktivitäten annimmt und somit ihre Zulassung im Rahmen der Verbesserung der Schafs-, Ziegen- und Schweinerassen beantragt;

In der Erwägung, dass die "Association wallonne de l'Elevage ASBL" die Zulassungsbedingungen für die Schafs-, Ziegen- und Schweinerassen erfüllt;

In Erwägung des Antrags auf Abschaffung der Zulassung, der durch das "Centre d'Insémination et de Sélection ovines" mit Sitz in 5340 Faulx-les-Tombes, rue du Strouvia 18" gestellt wurde,

Beschließt:

Artikel 1 - Die Anlage des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Mai 2005 zur Festlegung der Zulassungen im Rahmen der Verbesserung der Schafs- und Ziegenrassen wird durch die vorliegendem Erlass beigefügte Anlage 1 ersetzt.

  1. 2 - Die Anlage des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Mai 2006 zur Festlegung der Zulassungen im Rahmen der Verbesserung der Schweinezucht wird durch die vorliegendem Erlass beigefügte Anlage 2 ersetzt.

  2. 3 - Der vorliegende Erlass wird am 1. Juni 2014 wirksam.

    Namur, den 13. Juni...

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