10. JANUAR 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Zahlungsmodalitäten und der seitens des landwirtschaftlichen Anteils des Fonds zur Umstrukturierung der Zuckerindustrie der inulinhaltigen Zichorie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 des Rates vom 27.Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft;

Aufgrund des Gesetzes vom 28. März 1975 über den Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Seefischerei, insbesondere des Artikels 3, § 1, 1, abgeändert durch das Gesetz vom 29. Dezember 1990 und seiner Artikel 5 bis 8, abgeändert einerseits durch die Gesetz vom 5. Februar 1999 und vom 1. März 2007 und andererseits durch den Königlichen Erlass vom 22. Februar 2001;

In Erwägung des Kooperationsabkommens vom 18. Juni 2003 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Ausübung der regionalisierten Zuständigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei;

Aufgrund des Kooperationsabkommens vom 30. März 2004 zwischen der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Ausübung der regionalisierten Zuständigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei;

In Erwägung des Kooperationsabkommens vom 28. Juni 2007 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Ausübung der regionalisierten Zuständigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei;

Aufgrund der am 10. Juli 2007 stattgefundenen Konzertierung der Föderalbehörde und den Regionalregierungen;

In der Erwägung, dass die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Landwirtschaft seit dem 1. Januar 2002 auf die Regionen übertragen worden sind;

In der Erwägungen, dass die Raffinerien von Oreye und Warcoing im Juli 2006 jede einen Antrag auf eine Umstrukturierungsbeihilfe eingereicht haben. Diese Akten umfassen u.a. ein Sektorenabkommen, in dem der den Erzeugern von Zichorie und den Lohnunternehmen vorbehaltene Anteil auf 17% für Oreye und auf 13,5% für Warcoing festgelegt worden ist;

In Erwägung der Notwendigkeit, unverzüglich die Modalitäten festzulegen, nach denen dem Sektor eine Unterstützung zuteil wird, sowie die Beträge, die aus dem Fonds...

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