28. NOVEMBER 2002. - Dekret zur Weiterverfolgung der Resolutionen der Frauenkonferenz der Vereinigten Nationen in Peking (1)

Der Wallonische Regionalrat hat Folgendes angenommen und Wir, Regierung sanktionieren es:

Artikel 1 - Die Wallonische Regierung legt einmal jährlich vor dem Wallonischen Parlament Rechenschaft ab über die Politik, die gemäss den Zielsetzungen der vierten Weltfrauenkonferenz, die vom 4. bis zum 14. September 1995 in Peking stattgefunden hat, geführt wird. Dieser Bericht enthält den Entwicklungsstand der Lage und eine Bewertung der getroffenen Massnahmen.

Jeder Minister ist verpflichtet, Informationen bezüglich der strategischen Zielsetzungen seines Ministeriums in Sachen Gleichstellung zwischen Mann und Frau, der damit verbundenen finanziellen Mittel, der Durchführung besagter Zielsetzungen und deren Bewertung, sowie den Namen einer mit diesen Angelegenheiten entweder innerhalb seines Kabinetts oder seines Ministeriums beauftragten Person zu übermitteln.

Art. 2 - Der Jahresbericht wird spätestens am 30. September eingereicht.

Art. 3 - Übergangsbestimmung.

Der erste Bericht, der sich auf den Zeitraum zwischen September 1999 und September 2002 erstreckt, wird vor dem 1. März 2003 eingereicht.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 28. November 2002

Der Minister-Präsident,

J.-Cl. VAN CAUWENBERGHE

Der Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien,

S. KUBLA

Der Minister des Transportwesens, der Mobilität und der Energie,

J...

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