12. JULI 2002 - Ministerialerlass zur Festlegung eines Programms zur Verringerung der Wasserverschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe - polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Der Minister der Raumordnung, des Städtebaus und der Umwelt,

Aufgrund der Richtlinie 76/464/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft;

Aufgrund des Dekrets vom 7. Oktober 1985 über den Schutz des Oberflächenwassers gegen die Verschmutzung, insbesondere der Artikel 3, 40 und 46;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Juni 2000 über den Schutz des Oberflächenwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe, insbesondere der Artikel 9 und 10;

Aufgrund des Bewertungsberichts vom 31. Dezember 2001 über die Einhaltung der Qualitätsziele der relevanten gefährlichen Stoffe;

In Erwägung der Tatsache, dass die Borneff-Summe 6 »genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe das Qualitätsziel, das durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 29. Juni 2000 über den Schutz des Oberflächenwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe festgelegt ist, nicht einhalten und in der Erwägung, dass es deshalb erforderlich ist, ein Programm zur Verringerung der Emissionen von « Borneff-Summe 6 » genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen festzulegen;

In Erwägung der begrenzten Menge der sowohl in der Wallonie als auch in Belgien und in der Europäischen Gemeinschaft verfügbaren Auskünfte über die wirklichen Emissionsquellen und ihren jeweiligen relativen Anteil an der Wasserverschmutzung;

In Erwägung des Berichts, der von der OSPAR-Kommission im Jahre 2001 über die PAK errichtet worden ist und « des Guidance document on Quantification and reporting on discharges/emissions/losses of PAH », das im Rahmen des HARP-HAZ- Projekts zugunsten der Nordsee Konferenzen abgefasst worden ist;

In Erwägung des diffusen Charakters der Ableitungen dieser Stoffe in die aquatische Umwelt,

In Erwägung des Schlussberichts der Europäischen Kommission in November 2001 über die Bewertung der in Artikel 7 der Richtlinie 76/464/EWG erwähnten und durch die Mitgliedsstaaten genehmigten Programme;

Aufgrund des am 26. Juni 2002 abgegebenen Gutachtens der « Commission consultative pour la protection des eaux contre la pollution » (beratende Kommission für den Schutz der Gewässer gegen die Verschmutzung),

Beschliesst :

Artikel 1 - Das Programm zur Verringerung der Emissionen von « Borneff-Summe 6 » genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ist wie in der Anlage zum...

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