15. FEBRUAR 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, und zur Einrichtung einer Plattform für die integrierte Wasserbewirtschaftung (P.G.I.E.)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wassergesetzbuches, insbesondere seines Artikels D.11 § 5;

Aufgrund des Gutachtens des Beratungsausschusses für Wasser vom 23. August 2006;

Aufgrund des am 9. Januar 2007 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 41.892/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Titel IV des Teils II des verordnungsrechtlichen Teils des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, werden zwischen die Artikel R.44 und R.90 die Artikel R.44bis bis R.44bis -12 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. R.44bis - Es wird eine Koordinierungsplattform für die Durchführung der Bestimmungen des Buches II des Umweltgesetzbuches genannt "Plattform für die integrierte Wasserbewirtschaftung" ("plate-forme pour la gestion intégrée de l'eau", abgekürzt: "P.G.I.E.") gebildet.

Art. R.44bis -1 - Die "P.G.I.E." wird damit beauftragt, zur Kohärenz der von den verschiedenen, von der integrierten und globalen Wasserbewirtschaftung betroffenen Behörden der Wallonischen Region durchgeführten Ansätze beizutragen.

Art. R.44bis -2 - Im Rahmen der verschiedenen Aspekte der Wasserpolitik sorgt die "P.G.I.E." insbesondere für die Verstärkung der Verknüpfungen zwischen den Aspekten "Quantität" und "Qualität", sowohl was die Flächen und Böden, das Grund- und Oberflächenwasser in Aussicht auf die Erhaltung der physischen und biologischen Lebensräume der Wasserläufe, Wasserflächen und Feuchtgebiete, als auch den Schutz der Güter und Bürger gegen Uberschwemmungen und Trockenperioden betrifft.

Art. R.44bis -3 - Die "P.G.I.E." sorgt ebenfalls für das Voranschreiten der von der Wallonischen Region im Rahmen der durch die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Massnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik festgelegten Gemeinschaftspolitik unternommenen Aktionen.

Art. R.44bis -4 - Die "P.G.I.E." genehmigt ihre Funktionsordnung.

Art. R.44bis -5 - Die "P.G.I.E." setzt sich zusammen aus:

- 1 Vertreter des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus, der den Vorsitz führt;

- 1 Vertreter des Ministers des Haushalts, der Finanzen, der Ausrüstung und des Erbes, der den stellvertretenden Vorsitz führt;

...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT