25. MÄRZ 2011 - Erlass der Regierung zum vorläufigen Teilwiderruf der Unterschutzstellung der Knoppenburg und ihrer Umgebung in Raeren

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen, Artikel 16;

Auf Grund des ministeriellen Erlasses der Wallonischen Region vom 17. November 1989, der die Knoppenburg unter Schutz stellt;

Auf Grund des Vorschlags zum Teilwiderruf der Unterschutzstellung der Knoppenburg durch den für Denkmalschutz zuständigen Minister;

Aufgrund des günstigen Gutachtens der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission vom 31. Januar 2011;

In Erwägung, dass seit der Unterschutzstellung der Knoppenburg am 17. November 1989 massive Veränderungen vorgenommen worden sind, die den Denkmalwert des Gebäudes stark beeinträchtigt haben;

In Erwägung, dass die einzigen noch nicht veränderten Bauteile die Türme sind, diese aber noch bearbeitet werden sollen, bislang aber noch keinerlei Verletzungen des Denkmals zu vermerken sind;

In Erwägung, dass an den Fassaden des linken Wirtschaftsflügels noch keine schwerwiegenden Arbeiten durchgeführt worden sind, obwohl auch hier schon Fenster zur linken Seite (mit Sicht auf den Bauernhof) versetzt worden sind;

In Erwägung, dass alle anderen Gebäudeteile vor allem das Haupthaus und der rechte Wirtschaftsflügel massiv geändert wurden, so dass ihre ursprüngliche Substanz quasi vollständig verschwunden ist;

In Erwägung, dass sich das Haupthaus bis auf die bereits teilverputzte Rückfassade nicht mehr in seinem ursprünglichen Zustand befindet:

- die Hauptfassade wurde abgebrochen und in Porotonstein neu errichtet;

- die Blausteinumwandungen des gesamten Haupthauses sind ein Puzzelspiel aus sämtlichen alten Umwandungen, wobei die Kannelur an der Leibungsinnenseite nicht immer an der Innenseite wiederzufinden ist und auch nicht immer an jedem Fenster durchgängig ist, so dass nicht mehr nachzuvollziehen ist, an welchen Stellen diese Steine ihren ursprünglichen Platz hatten;

- das Blausteingesims oberhalb der Haustüre, unterhalb des Erkers wurde komplett ersetzt;

- von der Innengestaltung des Gebäudes besteht keinerlei Substanz mehr. Weder Wände noch Decken sind noch historisch;

- von den Fenstern fehlt jede Spur, lediglich einige alte Türen sind vorhanden, deren Zugehörigkeit zum Haus aber fraglich ist;

- das Dach des Haupthauses wurde vollständig entfernt, das neue Dach wurde nicht so errichtet, dass die ursprünglichen Gauben oder der Glaseinbau hier wieder eingesetzt werden können;

- auch...

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