24. JULI 2003 - Erlass der Wallonischen Regierung zur vorläufigen Annahme der revidierten Karten 43/1 und 43/2 des Sektorenplans Verviers-Eupen zwecks der Eintragung von Gewerbegebieten in Erweiterung der bestehenden Gebiete im Umkreis der Gemeinden Baelen, Eupen, Lontzen und Welkenraedt

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere der Artikel 22, 30, 31, 35, 41 bis 46;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. Januar 1979 zur Festlegung des Sektorenplans Verviers-Eupen;

Aufgrund des Erlasses vom 19. März 1992, durch den beschlossen wurde, dass der Sektorenplan Verviers-Eupen einer Teilrevision zwecks der Eintragung eines Gewerbegebiets am Orte genannt « Herbesthaler Baum » in Lontzen zu unterziehen ist;

Aufgrund des am 16. April 1999 angenommenen Vorentwurfs zur Abänderung des Sektorenplans Verviers-Eupen;

Aufgrund der Vorschläge und Anregungen des Regionalausschusses für Raumordnung vom 28. Januar 2000 und vom 1. Juli 2002;

In der Erwägung, dass das Ziel der Regierung darin besteht, den Bedarf an für die wirtschaftliche Tätigkeit notwendigen Flächen möglichst schnell zu decken und aus einer voluntaristischen Perspektive Grundstücke für spezialisierte Tätigkeiten vorzubehalten;

In der Erwägung, dass der Anlass besteht, aufgrund der strategischen Lage des Autobahnkreuzes Eupen-Welkenraedt, das im Eurokorridor Lille-Lüttich-Ruhr in der Nähe der deutschen Grenze verankert ist, eine weitgehende Planungsstrategie anzuwenden und den langfristigen Bedürfnissen der Unternehmen (15-20 Jahre) zuvorzukommen;

In der Erwägung, dass es keinen Vorentwurf zur Revision eines Sektorenplans im vorrangigen Raumnutzungsplan für wirtschaftliche Tätigkeiten für das Gebiet Eupen-Welkenraedt gibt;

In der Erwägung, dass sich die Revision auf etwa 141 Ha als Gewerbegebiet einzutragende Gelände bezieht;

In der Erwägung ausserdem, dass die Revision des Sektorenplans einem Bedarf entspricht, indem das Bauerwartungsgebiet mit industriellem Charakter von Lommerich und bestimmte Teile der in Eupen und Baelen gelegenen bestehenden Gewerbegebiete sowie das westlich der Herbesthaler Strasse gelegene Wohngebiet mit ländlichem Charakter in ein gemischtes Gewerbegebiet oder in ein spezifisches Gewerbegebiet mit dem Überdruck « GD » (Grossvertrieb) umgestaltet werden;

In der Erwägung, dass diese Revision ebenfalls zum Zweck hat, das « zone des trois Bourdons » genannte Gebiet in Welkenraedt teilweise auf Gelände zu verlegen, die eine bessere Verkehrszugänglichkeit anbieten;

In Erwägung der sozialwirtschaftlichen Auswirkungen des Erweiterungsprojekts, die zur Schaffung von 2 200 direkten Arbeitsplätzen in diesem Gebiet führen könnten;

In der Erwägung, dass sich der Revisionsentwurf in die Raumstruktur einfügt, die im durch die Wallonische Regierung am 27. Mai 1999 verabschiedeten Entwicklungsplan des regionalen Raums (SDER) in Betracht gezogen wurde, indem die Gemeinden Eupen und Welkenraedt dort als Wirtschaftspole und Verankerungsorte im Eurokorridor Lille-Lüttich-Ruhr bestimmt sind;

In der Erwägung, dass der SDER dort die Entwicklung von auf Transport und Export beruhenden Tätigkeiten empfiehlt;

In der Erwägung, dass die in Art. 42 Absatz 2 des Gesetzbuches vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend den Plan, die durch das gemäss Absatz 4 desselben Artikels ordnungsgemäss zugelassene Planungsbüro IGRETEC durchgeführt worden ist, zu den folgenden Schlussfolgerungen führt:

- die jetzige Lage wird dem Bedarf der Unternehmen in der Zukunft nicht genügen können;

- die Gesamtfläche der neuen Gewerbegebiete wird den Bedarf der nächsten 15 bis 20 Jahre decken können;

- es gibt keine bessere Alternative hinsichtlich des Standorts als diejenige, die in diesem Entwurf vorgestellt wird;

- das Erweiterungsprojekt ist offensichtlich die einzige Lösung auf regionaler Ebene;

- es ist ratsamer, schon bestehende Gebiete zu erweitern als neue Gebiete zu schaffen;

- das projektierte Gebiet befindet sich zwischen Eupen und Welkenraedt, d.h. zwei Zentren, die die gesamten notwendigen Dienstleistungen anbieten;

- das entworfene Gebiet befindet sich in der Nähe der Autobahn E40 (Ausfahrt Nr. 38 Eupen-Welkenraedt). Ein möglicher Anschluss an die Eisenbahn bildet zudem einen Vorteil für die Unternehmen, die ihre Tätigkeit im Bereich des Transports und der Logistik ausüben;

- diese Erweiterung wird jedoch die Erhöhung der Baugrundpreise verschlimmern;

- die durch das Projekt betroffenen Grundstücke haben einen niedrigen landwirtschaftlichen Wert. Es scheint jedoch, dass der Fortbestand zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe bedroht wird;

- die visuellen Auswirkungen werden hauptsächlich in der Verlegung der Grenzen des Siedlungsgebiets bestehen;

- unter der Voraussetzung, dass die...

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