21. DEZEMBER 2009 - Ministerieller Erlass zur vorläufigen Verlängerung der Anerkennung der Gemeinde Amel als Träger einer Einrichtung für die vorübergehende Aufnahme und Betreuung von Personen in einer Notlage für die Notaufnahmewohnung gelegen in 4770 Amel, Deidenberg 108

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 zur Anerkennung von Einrichtungen für die vorübergehende Aufnahme und Betreuung von Personen in einer Notlage sowie zur Gewährung von Zuschüssen für die Enteignung, den Ankauf, den Bau, die Anmietung, die Instandsetzung und die Ausrüstung von Notaufnahmewohnungen, abgeändert durch die Dekrete vom 4. März 1996, 21. Oktober 1996, 18. März 2002, 25. Juni 2007 und 16. Juni 2008;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Ubertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Antrags auf Verlängerung der Anerkennung der Gemeinde Amel vom 2. Dezember 2009;

Aufgrund der Tatsache, dass noch keine Sicherheitsbescheinigung vorliegt;

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Anerkennung der Gemeinde Amel als Träger einer Einrichtung für die vorüber-gehende Aufnahme...

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