11. SEPTEMBER 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des am 8. August 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 72.06 des Programms 31 des Organisationsbereichs 12 und Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 12.12 des Programms 23 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basiszuwendungen abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 250.000 EUR vom Programm 23 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 31 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000 EUR vom Programm 31 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 23 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programmen 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen...

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