4. SEPTEMBER 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11 und 12 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 25;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des am 5. Juli 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 73.22 des Programms 11 und auf die Basiszuwendung 14.03 des Programms 12 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basiszuwendungen abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 114.000 EUR vom Programm 11 des Organisationsbereichs 14 auf die Programme 11 und 12 des Organisationsbereichs 14 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 11 und 12 des...

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