4. SEPTEMBER 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11, 12, 13 und 14 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Die Ministerin für Gesundheit, soziale Massnahmen und neue Technologien,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 46;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des am 13. Juli 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendungen 33.02, 33.04, 33.05, 33.06 und 33.12 des Programms 12, auf die Basiszuwendungen 33.05, 33.07, 33.19 und 33.22 des Programms 13 und auf die Basiszuwendungen 33.02, 33.65 und 33.66 des Programms 14 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 33.22 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basiszuwendungen abzuhelfen,

Beschliessen :

Artikel 1 - Es werden Mittel in Höhe von 579.000 EUR vom Programm 11 des Organisationsbereichs 17 auf das Programm 12 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden Mittel in Höhe von 2.196.000 EUR vom Programm 11 des Organisationsbereichs 17 auf das Programm 13 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden Mittel in Höhe von 5.963.000 EUR vom Programm 11 des Organisationsbereichs 17 auf das Programm 14 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programmen 11, 12, 13 und 14 des...

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