7. DEZEMBER 2011 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für Wirtschaft, K.M.B., Aussenhandel und neue Technologien,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011, insbesondere des Artikels 19;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2011 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011;

Aufgrund des am 23. November 2011 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.02 vom Programm 02 des Organisationsbereichs 18 und Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.04 vom Programm 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um die Zahlungsanweisung von Investierungsprämien zugunsten der Unternehmen zu ermöglichen,

Beschliessen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.393.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 4.000.000 EUR zwischen den Programmen 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen...

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