7. DEZEMBER 2011 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03, 04 und 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011, insbesondere der Artikel 23 und 36;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2011 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011;

Aufgrund des am 7. November 2011 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 45.02 des Programms 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um die Zinslast zu begrenzen;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.13 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um dem Mangel an nicht aufgegliederten Mitteln für diese Basiszuwendung abzuhelfen,

Beschliessen:

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 29.000 Euro vom Programm 03 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 02 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 808.000 EUR vom Programm 12 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 04 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 605.000 EUR vom Programm 03 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 04 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die...

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