4. SEPTEMBER 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 21 der Organisationsbereiche 10 und 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister-Präsident,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 6;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des am 28. Juni 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.04 des Programms 01 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um die Durchführung von EDV-spezifischen Massnahmen zu ermöglichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 43.000 EUR vom Programm 21 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programmen 01 und 21 der...

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