17. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 02, 11, 13 und 21 der Organisationsbereiche 12, 15, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister-Präsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für lokale Behörden und Städte,

Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 17;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung vom 1. Oktober 2009, 24. März 2010, 1. und 22. April 2010 und 15. Juli 2010;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Oktober 2010 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010;

Aufgrund des am 8. Dezember 2010 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendungen 11.03 des Programms 01 der Organisationsbereiche 12, 15, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um die Personaleinstellung zu ermöglichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 76.000 Euro von den Programmen 11 und 21 des Organisationsbereichs 18 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 132.000 Euro vom Programm 21 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 26.000 Euro vom Programm 02 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 84.000 Euro vom Programm 13 des Organisationsbereichs 17 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs...

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