13. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Oktober 2010 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Uberschätzung der Ausgabeermächtigungen, die durch den Ubertragungserlass Nr. 2010/34 vom 10. Juni 2010 auf die Basiszuwendung 52.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 übertragen wurden:

Konvergenz;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Massnahme 3.1 - Sanierung und Wiederverwendung von ungenutzten Industrie- und Stadtgeländen;

Bezeichnung: La Louvière - Erweiterung eines Aktivitätspols im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung;

Projekt: Sanierung des Standorts/Verträglichkeit;

Träger: SPAQuE SA;

Basiszuwendung: 52.04.02;

Ausgabeermächtigungen: 1.333.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CV 1 301000 1258 B;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.17 des Programms 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 4. September 2008 und vom 2. September 2010 im Rahmen des Programms "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT