22. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Oktober 2010 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010;

Aufgrund des am 2. Dezember 2010 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.06 des Programms 23 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um dem Mangel an Haushaltsmitteln für diese Basiszuwendung abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Mittel in Höhe von 50.000 EUR vom Programm 31 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 23 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen...

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