8. OKTOBER 2009 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Vollmachtserteilungen an die statutarischen Bediensteten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 zur Finanzierung der Gemeinschaften und der Regionen, abgeändert durch die Gesetze vom 21. März 1991, vom 16. Juli 1993, vom 13. Juli 2001 und vom 27. März 2006;

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, abgeändert durch das Dekret vom 24. Oktober 1991, die Gesetze vom 24. Dezember 1993, vom 3. April 1995, vom 19. Juli 1996 und vom 10. Juni 1998, durch den Königlichen Erlass vom 20. Juli 2000 und durch die Gesetze vom 5. September 2001, vom 24. Dezember 2002, vom 22. Mai 2003, vom 3. Juli 2005, vom 20. Juli 2006, vom 27. Dezember 2006, vom 23. Mai 2007 und vom 25. Juli 2008;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Oktober 1993 über die gemeinsamen Vollmachtserteilungen des Ministeriums der Wallonischen Region und des Wallonischen Ministeriums für Ausrüstung und Transportwesen, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 5. Februar 1998 und 3. Juni 2004;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Oktober 1993 über die gemeinsamen Vollmachtserteilungen des Ministeriums der Wallonischen Region und des Wallonischen Ministeriums für Ausrüstung und Transportwesen, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 20. Februar 2001 und 3. Juni 2004;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 1999 über die spezifischen Vollmachtserteilungen des Ministeriums der Wallonischen Region, abgeändert durch die Erlasse vom 22. März 2001, vom 21. Juni 2001, vom 20. Dezember 2001, vom 16. Oktober 2003, vom 14. September 2005, vom 4. Mai 2006 und vom 13. Juli 2006;

In Erwägung des Gesetzes vom 27. Juni 1937 zur Revision des Gesetzes vom 16. November 1919 über die Regelung der Luftfahrt;

In Erwägung des Gesetzes vom 1. Juli 1963 zur Einführung der Gewährung einer Fortbildungsvergütung;

In Erwägung des Gesetzes vom 22. Juli 1970 über die gesetzliche Flurbereinigung der Landbesitze;

In Erwägung des Gesetzes vom 30. Dezember 1970 über den Wirtschaftsaufschwung;

In Erwägung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;

In Erwägung des Gesetzes vom 12. Juli 1976 über Sondermassnahmen im Bereich der gesetzlichen Flurbereinigung von ländlichen Gütern bei der Ausführung grosser Infrastrukturarbeiten;

In Erwägung des Gesetzes vom 10. Januar 1978 über Sondermassnahmen im Bereich der gütlichen Flurbereinigung von ländlichen Gütern;

In Erwägung des Gesetzes vom 4. August 1978 zur wirtschaftlichen Neuorientierung;

In Erwägung des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region;

In Erwägung des Dekrets vom 5. Juli 1990 über die Beihilfen und die Beteiligungen der Wallonischen Region für die Forschung und die Technologien;

In Erwägung des Dekrets II vom 22. Juli 1993 zur Ubertragung der Ausübung gewisser Zuständigkeiten von der Französischen Gemeinschaft auf die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission;

Aufgrund des Dekrets vom 9. Dezember 1993 über die Beihilfen und Beteiligungen der Wallonischen Region zur Förderung der rationalen Energienutzung, der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien;

In Erwägung des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge;

In Erwägung des Dekrets vom 4. April 1996 zur Organisierung der Zulassung und der Bezuschussung der Geistesgesundheitsdienste;

In Erwägung des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle;

In Erwägung des Dekrets vom 5. Juni 1997 über die Erholungsheime, die betreuten Wohnungen und die Tagesaufnahmezentren für Betagte und zur Errichtung eines "Conseil wallon du troisième âge" (Wallonischer Seniorenrat);

In Erwägung des Dekrets vom 18. Juli 1997 zur Schaffung eines beruflichen Ubergangsprogramms;

In Erwägung des Dekrets vom 29. Oktober 1998 zur Einführung des Wallonischen Wohngesetzbuches;

In Erwägung des Gesetzes vom 30. April 1999 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer;

In Erwägung des Dekrets vom 12. Juli 2001 über die Berufsbildung in der Landwirtschaft;

In Erwägung des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Aufnahme, die Unterkunft und die Betreuung von Personen mit sozialen Schwierigkeiten;

In Erwägung des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Grossbetriebe;

In Erwägung des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe;

In Erwägung des Dekrets vom 11. März 2004 über die Anreize, die für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Energiebenutzung bestimmt sind;

In Erwägung des Dekrets vom 1. April 2004 über den Schülertransport und die Schülertransportpläne;

Aufgrund des Dekrets vom 27. Mai 2004 über das Buch II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet;

In Erwägung des Dekrets vom 18. Oktober 2007 über die Taxidienste und die im Bereich der Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer tätigen Dienste;

In Erwägung des Dekrets vom 6. Dezember 2007 über die Hilfedienststellen für Familien und Betagte;

In Erwägung des Dekrets vom 19. Dezember 2007 über die Genehmigungsaufsicht der Wallonischen Region über die ergänzenden Regelungen bezüglich der öffentlichen Strassen und des Verkehrs der öffentlichen Verkehrsmittel;

In Erwägung des Dekrets vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung der Forschung, der Entwicklung und der Innovation in der Wallonie;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 15. Oktober 1935 zur Einführung der allgemeinen Ordnung über die Wasserstrassen des Königreichs;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 1. Juli 1965 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung einer Fortbildungsvergütung an Selbstständige und Mithelfende, die einen vollständigen Ausbildungsgang des Teilzeitunterrichts zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation mit Erfolg beendet haben;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 31. Mai 1966 zur Regelung der Kontrolle der Ausgabenverpflichtungen in den Dienststellen der Staatsverwaltung;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 5. August 1970 zur Festlegung der allgemeinen Polizeiregelung für die nichtschiffbaren Wasserläufe;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 27. Mai 1975 über die Gewährung einer Fortbildungsvergütung an Selbstständige und Mithelfende des landwirtschaftlichen Sektors, die bestimmte Kurse zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation mit Erfolg beendet haben;

In Erwägung des Erlasses der Exekutive der Französischen Gemeinschaft vom 13. November 1990 zur Organisierung von Ausbildungszentren für Familienhelferinnen;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 1991 zur Regelung der Sicherheit der zivilen Luftfahrt;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 1994 zur Regelung des Verkehrs der Boote und der Taucher auf und in den Wasserläufen;

In Erwägung des Dekrets vom 7. November 1996 zur Durchführung des Dekrets vom 4. April 1996 zur Organisierung der Zulassung und der Bezuschussung der Geistesgesundheitsdienste;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und öffentliche Baukonzessionen;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 10. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 26. September 1996 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge und öffentlicher Baukonzessionen;

In Erwägung des Dekrets vom 6. November 1997 zur Durchführung des Dekrets vom 18. Juli 1997 zur Schaffung eines beruflichen Ubergangsprogramms;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 9. Juni 1999 zur Durchführung des Gesetzes vom 30. April 1999 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. September 2002 bezüglich der Gewährung einer Prämie an die Unternehmen, die eine E-Business-Webseite einrichten;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Oktober 2002 zur Genehmigung der Vernichtung gewisser Wildarten;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Mai 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 2006 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2011;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Oktober 2007 über die Zuweisung und das Tragen von Zugangs- und Ausweiskarten auf den Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. September 2008 über die Unterstützung der Forschung, der Entwicklung und der Innovation in der Wallonie;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. März 2009 zur Regelung des Verkehrs auf und in den Wasserläufen;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. April 2009 zur Durchführung des Dekrets vom 6. Dezember 2007 über die Hilfedienststellen für Familien und Betagte;

Aufgrund des am 5. Juni 2009 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 23. September 2009 gegebenen Einverständnisses des Ministers des öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des am 8. Oktober 2009 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Ministers für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschliesst :

KAPITEL I - Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 1 - Allgemeine gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1 - Im Sinne des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. Ausgabe für Kommunikation: jede Ausgabe für schriftliche, audiovisuelle und elektronische Veröffentlichungen, für Massnahmen zur Information und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie für die damit verbundenen Nebenkosten;

  2. Ausgabe in Bezug auf Vertretungskosten: jede Ausgabe für...

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