12. OKTOBER 2007 - Ministerialerlass über die Visitenkarte und die Leistungsindikatoren der Versorgungsdienste

Der Minister der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel D.228 und R.308bis -34;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Juli 2005 zur Ab‰nderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. M‰rz 2005 ¸ber das Wassergesetzbuch und zur Erstellung eines einheitlichen Kontenplans des Wassersektors in der Wallonischen Region;

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Entwicklung des Wasserpreises auf das allgemeine Interesse und die Politik in Sachen Wasserwesen richten muss, und dass der Kontrollausschuss f¸r Wasser daf¸r b¸rgt;

Aufgrund dessen, dass es notwendig ist, die Benutzung von Formularen bez¸glich der Visitenkarte und der Leistungsindikatoren der Versorgungsdienste zur Pflicht zu machen, um es dem Kontrollausschuss f¸r Wasser mˆglich zu machen, die Gesamtheit der ihm anvertrauten Ausgaben zu erf¸llen,

Beschliesst :

Einziger Artikel - Zum 30. Juni des Jahres nach dem Gesch‰ftsjahr reichen die Operatoren, die den Bestimmungen des Kapitels Ibis des Titels II des Teils III des verordnungsrechtlichen Teils des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, unterliegen, beim Sekretariat des Kontrollausschusses f¸r Wasser gleichzeitig mit der Hinterlegung des Kontenplans eine Visitenkarte gem‰ss dem Muster in der Anlage I zum vorliegenden Erlass sowie eine Tabelle gem‰ss der Anlage II zum vorliegenden Erlass mit den zur Ausarbeitung der Leistungsindikatoren nˆtigen Daten ein.

Namur, den 12. Oktober 2007

  1. LUTGEN

    Anlage I - Visitenkarte der Wasserversorgungsgesellschaft

    Nachschlagen tabelle : siehe Bild

    Gesehen, um dem Ministerialerlass vom 12. Oktober 2007 ¸ber die Visitenkarte und die Leistungsindikatoren der Versorgungsdienste beigef¸gt zu werden.

    Namur, den 12. Oktober 2007

    Der Minister der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

  2. LUTGEN

    Anlage II - Tabelle der zur Ausarbeitung der Leistungsindikatoren notwendigen Daten

    Nachschlagen tabelle : siehe Bild

    Die in der oben stehenden Tabelle angef¸hrten Daten werden wie folgt definiert:

    1. Bilanz der Wasservolumen.

      Eigenproduktion (Pp) Entnommenes Volumen abz¸glich des Volumens des Wassers, das f¸r die Reinigung der Produktionsanlagen notwendig ist. Dies entspricht also dem Volumen, das tats‰chlich am Kopfende der Zuleitungsleitungen fliesst.

      Ankauf von Wasser bei Drittpersonen (A1/3): bei anderen Wasserzeugern gekauftes Volumen, das durch die Drittpersonen fakturiert wird.

      Bei den Abonnenten erfasstes Volumen f¸r 365 Tage (Ve): bei den Abonnenten (Privatwohnungen, industrielle Kunden, Landwirtschaft, Behˆrden, ...) aufgrund der Z‰hlerablesung oder auf pauschaler Grundlage erfasstes Volumen. Die Daten m¸ssen f¸r 365 Tage korrigiert werden.

      An Drittpersonen verkauftes Volumen (V1/3): an andere Wasserzeuger verkauftes Volumen, das Drittpersonen fakturiert wird.

    2. Kontext.

      Im Versorgungsgebiet wohnende Bevˆlkerung (Pr): Sch‰tzung der im Versorgungsgebiet wohnenden Bevˆlkerung.

      Anzahl versorgter Gemeinden (Ncm): Anzahl der Gemeinden (nach der Gemeindefusion) auf die sich das Versorgungsgebiet der Gesellschaft zumindest teilweise erstreckt.

    3. Technische Anlagen im Besitz der Gesellschaft.

      Genehmigtes...

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