7. JULI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

7. JULI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit, abgeändert durch die Gesetze vom 18. Juli 1997, 9. Juni 1999, 10. Juni 2001, 25. April 2004, 7. Mai 2004, 27. Dezember 2004, 2. September 2005, 8. Juni 2006, 27. Dezember 2006 und 1. März 2007, insbesondere des Artikels 8 § 2;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass aufgrund der schlechten Resultate der in Artikel 51 des Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 [sic, zu lesen ist: in Artikel 51 des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 ] über die Bedingungen in Bezug auf die Berufsausbildung und -erfahrung, die Bedingungen in Bezug auf die psychotechnische Untersuchung für die Ausübung einer leitenden oder ausführenden Funktion in einem Wachunternehmen oder einem internen Wachdienst und über die Zulassung der Ausbildungen erwähnten Prüfungen eine Aufteilung der Grundausbildung in zwei Teile dringend erforderlich wurde, wodurch derjenige, der den ersten Teil bestanden hat, die Möglichkeit erhalten muss, bestimmte Tätigkeiten auszuüben, und ihm deshalb ermöglicht werden muss, eine zeitweilige Karte zu besitzen, bis der zweite Teil der Ausbildung abgeschlossen ist;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT