5. SEPTEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung des Vertreters der Französischen Gemeinschaft im Rahmen der Bezeichnung der Mitglieder der Verwaltungskommission des « Parc naturel des Hauts-Pays » genannten Naturparks

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 16. Juli 1985 über die Naturparks, abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 1999;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Region vom 20. Juli 2000 zur Genehmigung der Errichtung des « Parc naturel des Hauts-Pays » genannten Naturparks, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 17. Mai 2001;

Aufgrund des Bechlusses der Regierung der Französischen Gemeinschaft;

In der Erwägung, dass das Mitglied der Französischen Gemeinschaft innerhalb der Verwaltungskommission unverzüglich bezeichnet werden muss, damit diese alle Handlungen, für die sie zuständig ist, vornehmen kann;

Beschliesst:

Artikel 1 - Die Wallonische Regierung bezeichnet die folgenden Personen, um der Verwaltungskommission des « Parc naturel des Hauts-Pays » genannten Naturparks anzugehören:

* als Vertreter, die die Regierung der Französischen Gemeinschaft vertreten:

- als effektives...

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