10. JANUAR 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von bezuschussten Vertragspersonalmitgliedern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Programmgesetzes vom 30. Dezember 1988, insbesondere des Artikels 96, § 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von bezuschussten Vertragspersonalmitgliedern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, insbesondere des Artikels 22;

Aufgrund des am 7. Januar 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 10. Januar 2002 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3, § 1, abgeändert durch die Gesetze vom 4. Juli 1989 und vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass der vorliegende Erlass am 1. Januar 2002 in Kraft treten muss, um die Weiterführung der Aufgaben der Vereinigungen für die sozial-berufliche Eingliederung und der regionalen Zentren für die Integration von Ausländern oder Personen ausländischer Herkunft zu gewährleisten, indem diesen ermöglicht wird, die bis zum 31. Dezember 2001 zu ihrer Verfügung gestellten bezuschussten Vertragspersonalmitglieder weiter zu beschäftigen;

Auf Vorschlag der Ministerin der Beschäftigung und der Ausbildung;

Nach Beratung,

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