19. DEZEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die bezuschussten Vertragsbediensteten, die in Containerparks beschäftigt werden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 474 vom 28. Oktober 1986 zur Einrichtung eines Systems für staatlich bezuschusstes Vertragspersonal bei gewissen lokalen Behörden;

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, abgeändert durch das Programmdekret vom 19. Dezember 1996 zur Festlegung verschiedener Massnahmen in Sachen Finanzen, Beschäftigung, Umwelt, bezuschusste Arbeiten, Wohnungswesen und sozialer Massnahmen, durch das Programmdekret vom 17. Dezember 1997 zur Festlegung verschiedener Massnahmen in Sachen Steuern, Abgaben und Gebühren, Wohnungswesen, Forschung, Umwelt, lokaler Behörden und Transportwesen, durch das Dekret vom 11. März 1999 zur Einführung einer Umweltgenehmigung, durch das Dekret vom 15. Februar 2001, teilweise aufgehoben durch das Urteil Nr. 81/97 vom 17. Dezember 1997 des Schiedshofs;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. April 1998 über die Gewährung von Zuschüssen an die untergeordneten Behörden in Sachen Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 1999 und vom 10. Mai 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die bezuschussten Vertragsbediensteten, die in Containerparks beschäftigt werden, abgeändert durch die Erlasse vom 11. Juli 2000, vom 3. Mai 2001, vom 13. Dezember 2001 und vom 24. Januar 2002;

Aufgrund des am 18. Dezember 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Augrund des am 19. Dezember 2002 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Bestimmungen des Erlasses vom 11. Mai 1995 über die bezuschussten Vertragsbediensteten, die in Containerparks beschäftigt werden, am 31. Dezember 2002 verfallen;

In der Erwägung, dass der Durchführungserlass des Artikels 15 § 5 des Dekrets vom 25. April 2002 über die Beihilfen zur Förderung der Einstellung von unbeschäftigten Arbeitsuchenden durch die lokalen, regionalen und gemeinschaftlichen Behörden und durch gewisse Arbeitgeber des nichtkommerziellen Sektors, des Unterrichtswesens und des kommerziellen Sektors nicht fristgerecht verabschiedet werden konnte;

In der Erwägung, dass es sich empfiehlt, die Interkommunalen und die Gemeinden...

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