23. JUNI 2005 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Juli 2004 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, in der durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, vom 5. Mai 1993, vom 16. Juli 1993, vom 13. Juli 2001 und vom 12. August 2003 abgeänderten Fassung;

Auf Vorschlag des Minister-Präsidenten und der Ministerin der Forschung, der neuen Technologien und der auswärtigen Beziehungen;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. August 2004 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden wird wie folgt ergänzt:

Art. 2 - Herr Jean-Claude Van Cauwenberghe, Minister-Präsident, ist zuständig für:

- die Koordinierung der Regierungspolitik und ihre Kommunikation;

- den Vorsitz des ministeriellen Ausschusses "Schaffung von Aktivitäten";

- die Organisation einer administrativen Task Force, die aus Verantwortlichen der Verwaltungen, der pararegionalen Einrichtungen und sonstiger öffentlicher oder quasi-öffentlicher Einrichtungen, die durch das Thema "Schaffung von Aktivitäten" betroffen sind, besteht;

- die administrative Vereinfachung;

- das E-Government und die Informatik in der Verwaltung;

- die Bewertung, die Zukunftsforschung und die Statistik;

- die Befassung des Konzertierungsausschusses "Föderalregierung - Regierungen der Gemeinschaften und Regionen", die innerbelgischen Beziehungen sowie die Arbeitsweise der Institutionen, einschliesslich der Beziehungen zum Parlament;

- die Koordinierung der Akten bezüglich der Strukturfonds, einschliesslich der Beziehungen zu den Europäischen, nationalen und regionalen Einrichtungen;

- die Organisation einer Task Force, beauftragt mit der Vorbereitung und Koordinierung der Akten bezüglich der Strukturfonds sowie deren Umsetzung und Bewertung;

- die Schaffung eines wirtschaftlichen Impulsfonds zugunsten der besonders benachteiligten Gebiete, die sich in der wirtschaftlichen Umstellung befinden und des Impulsfonds für die ländliche wirtschaftliche Entwicklung, einschliesslich der Koordination der Akten und der Organisation der Task Forces;

- die Standortwahl der Dienststellen und Einrichtungen sowie die Immobilienverwaltung;

- die Verteilung der Mittel der Nationallotterie;

- die Politik der Absatzmärkte und der Ausfuhren im Sinne von Artikel 6 § 1 VI Absatz 1 3° des Gesetzes und die Förderung der Agrar- und Gartenbauprodukte im Ausland;

- die Koordination des Plans...

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