24. MÄRZ 2014 - Ministerieller Erlass zur Verlängerung der Anerkennung unter Auflagen der Stadt Eupen als Träger der Notaufnahmewohnungen gelegen in 4837 Baelen, Eupener Str. 191 (Garnstock)

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Antrags der Stadt Eupen vom 23. Januar 2014 auf Verlängerung der Anerkennung als Träger der Notaufnahmewohnungen;

Aufgrund der Inspektion der Notaufnahmewohnungen und des dazu erstellten Berichtes vom 13. Februar 2014,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Stadt Eupen wird als Träger von 11 Einzel-Notaufnahmewohnungen und einer Gemeinschafts-Notaufnahmewohnung, gelegen in 4837 Baelen, Eupener Str. 191 (Garnstock) für ein Jahr anerkannt unter der Auflage,

(1) die im Bericht des Städtischen - Regionalen Feuerwehr- und Rettungsdienstes vom 24. Januar 2012 aufgeführten Auflagen unverzüglich umzusetzen;

(2) die Rauchmelder...

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