9. MAI 2008 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen hinsichtlich der Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und eines Vertretungsorgans und der Schaffung von Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 9. Mai 2008 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen hinsichtlich der Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und eines Vertretungsorgans und der Schaffung von Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

9. MAI 2008 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen hinsichtlich der Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und eines Vertretungsorgans und der Schaffung von Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Vorliegendes Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer.

KAPITEL 2 - Streitfälle in Bezug auf vertrauliche Informationen

Art. 3 - Streitfälle, die infolge der Anwendung von Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Mai 2008 zur Festlegung von Begleitmaßnahmen hinsichtlich der Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und eines Vertretungsorgans und der Schaffung von Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft auftreten, fallen in die Zuständigkeit des Präsidenten des Arbeitsgerichts des Ortes, in dem das Aufsichts- beziehungsweise Verwaltungsorgan seinen Sitz hat. Der Präsident befindet in letzter Instanz gemäß dem in den Artikeln 1035, 1036, 1038 und 1041 des Gerichtsgesetzbuches vorgesehenen Verfahren. Die Verhandlungen finden in der Ratskammer statt.

Wenn ein Antrag aufgrund von Artikel 8 Nr. 2 desselben Gesetzes oder aufgrund von Artikel 8 Nr. 1 desselben Gesetzes von einer anderen Person als von den in Artikel 8 desselben Gesetzes...

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