19. JUNI 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und eines Vertretungsorgans sowie auf die Einführung von Verfahren über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den aus einer grenzüberschreitenden Fusion von Kapitalgesellschaften hervorgehenden Gesellschaften - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 19. Juni 2009 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und eines Vertretungsorgans sowie auf die Einführung von Verfahren über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den aus einer grenzüberschreitenden Fusion von Kapitalgesellschaften hervorgehenden Gesellschaften.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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19. JUNI 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und eines Vertretungsorgans sowie auf die Einführung von Verfahren über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den aus einer grenzüberschreitenden Fusion von Kapitalgesellschaften hervorgehenden Gesellschaften

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Mit vorliegendem Gesetz wird die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten teilweise umgesetzt, was die Mitbestimmung der Arbeitnehmer betrifft.

KAPITEL 2 - Streitfälle in Bezug auf vertrauliche Informationen

Art. 3 - Jeder Streitfall, der infolge der Anwendung von Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Juni 2009 zur Festlegung von Begleitmassnahmen in Bezug auf die Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und eines Vertretungsorgans sowie auf die Einführung von Verfahren über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den aus einer grenzüberschreitenden Fusion von Kapitalgesellschaften hervorgehenden Gesellschaften aufgetreten ist, fällt in die Zuständigkeit des Präsidenten des Arbeitsgerichts des Ortes des Sitzes des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans. Der Präsident befindet in letzter Instanz gemäss dem in den Artikeln 1035, 1036, 1038 und 1041 des Gerichtsgesetzbuches vorgesehenen Verfahren. Die Verhandlungen finden in der Ratskammer statt.

Wenn ein Antrag aufgrund von Artikel 8 Nr. 2...

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