17. APRIL 2008 - Ministerialerlass zur Errichtung des unterirdischen Hohlraums wissenschaftlichen Interesses 'Ardoisière d'Oignies' (Viroinval)

Der Minister der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 ¸ber die Erhaltung der Natur;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 26. Januar 1995 zum Schutz der unterirdischen Hohlr‰ume wissenschaftlichen Interesses, insbesondere des Artikesl 3;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 18. April 2006 zur Ausserkraftsetzung des Ministerialerlasses vom 22. September 1997 zur Enteignung der Gel‰ndeparzellen, die f¸r die Errichtung eines domanialen Naturschutzgebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Oignies am Ort genannt "ArdoisiËre d'Oignies" notwendig sind;

Aufgrund des am 25. Februar 2008 zwischen den Eigent¸mern der betroffenen Parzellen und der Wallonischen Region abgeschlossenen Vertrags;

Aufgrund des am 17. April 2007 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supÈrieur wallon de la Conservation de la Nature" (Wallonischer hoher Rat f¸r die Erhaltung der Natur);

Aufgrund des am 13. M‰rz 2007 abgegebenen Gutachtens der Generaldirektion der Raumordnung, des Wohnungswesens und des Erbes;

In Erw‰gung des biologischen und insbesondere chiropterologischen Interesses des "ArdoisiËre d'Oignies" genannten unterirdischen Hohlraums,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die "ArdoisiËre d'Oignies" wird als unterirdischer Hohlraum wissenschaftlichen Interesses bezeichnet. Sein Zugang und seine Ausdehnung befinden sich innerhalb der betroffenen Parzellen, die wie folgt katastriert sind oder waren:

Gemeinde Viroinval, 6. Gemarkung, Flur D, Oignies-en-ThiÈrarche, Nrn. 65g3 und 65f3, am Ort genannt "Sous l'ArdoisiËre".

  1. 2 - Der Direktor des Zentrums Namur der Abteilung Natur und Forstwesen f¸hrt die Sondermassnahmen zum Schutz und zur Verwaltung des im ersten Artikel erw‰hnten Hohlraums durch. Zu diesem Zweck bildet er einen...

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