11. MÄRZ 2002 - Ministerialerlass zur Errichtung des unterirdischen Hohlraums wissenschaftlichen Interesses 'Beber Loch' (Trou aux Flaques) in Lontzen

Der Minister der Landwirtschaft und der ländlichen Angelegenheiten,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 26. Januar 1995 zum Schutz der unterirdischen Hohlräume wissenschaftlichen Interesses, insbesondere des Artikels 3;

Aufgrund des am 25. Oktober 1999 zwischen Herrn und Frau Cormann und der Wallonischen Region abgeschlossenen Vertrags;

Aufgrund des am 16. Oktober 2001 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur wallon de la conservation de la nature" (Wallonischer hoher Rat für die Erhaltung der Natur);

Aufgrund des am 6. Dezember 2001 abgegebenen Gutachtens des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

In Erwägung des biologischen und insbesondere chiropterologischen Interesses des "Beber Loch" genannten unterirdischen Hohlraums,

Beschliesst :

Artikel 1 - Das "Beber Loch" wird als unterirdischer Hohlraum wissenschaftlichen Interesses bezeichnet. Sein Zugang befindet sich auf der Herrn und Frau Cormann gehörenden und auf der beigefügten Karte dargestellten Parzelle, die wie folgt katastriert ist :

Gemeinde Lontzen, 1. Gemarkung, Flur E, Parzelle Nr. 94a und 94b.

Art. 2 - Der Direktor des Zentrums Malmedy führt die Sondermassnahmen zum Schutz und zur Verwaltung des im ersten Artikel erwähnten Hohlraums durch. Zu diesem Zweck bildet er einen Verwaltungsausschuss. Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist an dem Verwaltungsausschuss beteiligt.

Art. 3 - Die Sondermassnahmen zum Schutz und zur Verwaltung des Hohlraums bestehen darin, eine angepasste Verschlussvorrichtung an dem Zugang zum Netz des Hohlraums anzubringen.

Die Verschlussvorrichtung hat, ausser den für die Fledermäusen...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT